Alle Präsenz-Schulungen finden unter den geltenden behördlichen Vorgaben sowie unter strengen Hygiene-Vorschriften statt. Das Hygiene-Konzept können Sie hier einsehen.
Lehrgänge für die verschiedenen Fachrichtungen
Zertifizierungen führen nachweislich zu Qualitätsverbesserungen und dienen damit nicht nur der zertifizierten Einrichtung sondern natürlich direkt den Patienten. Werden Sie Teil dieses fortschrittlichen Verbesserungsprozesses und wirken Sie als Fachexperte/Gutachter richtungsweisend mit, die zertifizierten Einrichtungen auf ein neues Level zu bringen.
Als Fachexperten werden Personen bezeichnet, die für die Überprüfung der EndoProthetikZentren vor Ort qualifiziert und von der EndoCert hierfür anerkannt sind. Die Ernennung zum Fachexperten erfordert u.a. die Teilnahme an dem hier beschriebenen Qualifizierungslehrgang mit abschließender Qualifizierungsprüfung. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der untenstehenden Tabelle beschrieben.
Inhalte
Allgemeineinführung in die Zertifizierung der EndoProthetikZentren
Aufnahme und Aufgabe der Fachexperten
Auditdokumentation in und nach dem Audit – Dokumentenvorlagen – Auditplanung
Betrachtung und Auslegung der Anforderungen an ein EPZ und EPZmax (dieser Part stellt den Hauptteil der Veranstaltung)
Bewertung des Erhebungs- und Kennzahlenbogens
Fallbeispiel (Auditplanung / Audit vor Ort)
Workshop (Verhalten im Audit, Gesprächsführung)
Die Anmeldung erfolgt online. Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Eine Benennung zum Fachexperten und somit die Teilnahme zu diesem Qualifizierungslehrgang ist nur möglich, wenn nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Falls Sie Zweifel an der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung haben, bitten wir um unmittelbare Rücksprache.
Qualifikation
Anforderung
Berufsausbildung
Facharztzulassung
Orthopädie Chirurgie mit Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie Chirurgie (alte WBO vor 2003) Orthopädie und Unfallchirurgie Österreich: Orthopädie
Berufserfahrung
Innerhalb der letzten 8 Jahre mindestens 2 Jahre tätig in der Endoprothetik
Durch die Teilnahme am Lehrgang besteht kein automatisches Anrecht auf ein Hospitationsverfahren bzw. auf die Ausübung einer Fachexpertentätigkeit. Der Besuch am Fachexpertenlehrgang behält 2 Jahre seine Gültigkeit vor Aufnahme der Fachexpertentätigkeit.
Qualifizierungsprüfung
Am Ende des Zulassungslehrgangs findet eine schriftliche Qualifizierungsprüfung statt. Die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung stellt eine Zulassungsvoraussetzung als Fachexperte der EndoCert dar.
Als Fachexperten werden Personen bezeichnet, die für die Überprüfung der Zentren für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie vor Ort qualifiziert und von der der Deutsche Assoziation für Fuß und Sprunggelenk e.V. (D.A.F.) hierfür anerkannt sind. Die Ernennung zum Fachexperten erfordert u.a. die Teilnahme an dem hier beschriebenen Qualifizierungslehrgang mit abschließender Qualifizierungsprüfung. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der untenstehenden Tabelle beschrieben.
Inhalte
Allgemeineinführung in die Zertifizierung der Zentren für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie
Aufnahme und Aufgabe der Fachexperten
Auditdokumentation in und nach dem Audit – Dokumentenvorlagen – Auditplanung
Betrachtung und Auslegung der Anforderungen an ein ZFS und ZFSmax (dieser Part stellt den Hauptteil der Veranstaltung)
Bewertung des Erhebungs- und Kennzahlenbogens
Fallbeispiel (Auditplanung / Audit vor Ort)
Workshop (Verhalten im Audit, Gesprächsführung)
Die Anmeldung erfolgt online. Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Eine Benennung zum Fachexperten und somit die Teilnahme zu diesem Qualifizierungslehrgang ist nur möglich, wenn nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Falls Sie Zweifel an der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung haben, bitten wir um unmittelbare Rücksprache.
Qualifikation
Anforderung
Berufsausbildung
Facharztzulassung
Orthopädie Chirurgie mit Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie Chirurgie (alte WBO vor 2003) Orthopädie und Unfallchirurgie
Berufserfahrung
Operative Tätigkeit
Innerhalb der letzten 8 Jahre mindestens 2 Jahre tätig in der Endoprothetik
Weiterbildung
D.A.F. Zertifikat Fußchirurgie
Durch die Teilnahme am Lehrgang besteht kein automatisches Anrecht auf ein Hospitationsverfahren bzw. auf die Ausübung einer Fachexpertentätigkeit. Der Besuch am Fachexpertenlehrgang behält 2 Jahre seine Gültigkeit vor Aufnahme der Fachexpertentätigkeit.
Qualifizierungsprüfung
Am Ende des Zulassungslehrgangs findet eine schriftliche Qualifizierungsprüfung statt. Die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung stellt eine Zulassungsvoraussetzung als Fachexperte der D.A.F. dar.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung geschlechterspezifischer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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