Zertifizierung von Experten der Handchirurgie (DGH)

Das Zertifizierungssystem zur Erlangung des Expertenzertifikats wurde durch die Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie (DGH) entwickelt und entspricht deren Grundsätzen einer qualifizierten Personenzertifizierung. Die Anforderungen wurden gebildet, um Ärztinnen und Ärzte mit speziellem Interesse an der Handchirurgie und Einsatz für die Handchirurgie eine Möglichkeit zu geben, sich als Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie (DGH) über die Zusatzbezeichnung hinaus als handchirurgische Experten zu qualifizieren und dies belegbar darstellen zu können. Das Zertifikat ist unter Aufrechterhaltung der Anforderungen unbegrenzt gültig und berechtigt zum Führen der qualifizierenden Bezeichnung „Expertenzertifikat Handchirurgie (DGH)“. Es unterstützt die Transparenz Ihrer Kompetenzen im Feld der Handchirurgie.

Ablauf der Zertifizierung zur Erlangung des Expertenzertifikates Handchirurgie (DGH)

  • Antragsstellung

    Für die Einleitung des Zertifizierungsverfahrens benötigt ClarCert den ausgefüllten Antrag zur Zertifizierung und die Nachweise, die entsprechend dem Anforderungskatalog gefordert sind.

    Die vorgegebene Ordnerstruktur als ZIP-Datei befindet sich im Downloadbereich. Dort sind die Nachweise entsprechend einzusortieren. Die befüllte ZIP-Datei ist zusammen mit dem Antrag per Mail an info(at)clarcert.de oder Ihre Ansprechpartner unter "Team" zu senden.

  • Zertifizierung
    Einleitung des Prüfverfahrens

    Nach Einreichung der Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung des Antrags und Ihrer Unterlagen mit beigefügter Rechnung nach der gültigen Gebührenordnung. Diese Unterlagen finden Sie in unserem Downloadbereich.

    Unterlagenprüfung

    Nach Begleichung der Gebühren startet das Prüfverfahren der eingereichten Unterlagen durch ClarCert. Bei Unvollständigkeit werden die notwendigen Nachweise einmalig nachgefordert.
    Die Zertifizierungskommission entscheidet bei unklarer Erfüllung der Kriterien im Einzelfall über die Zertifizierungsanträge und das weitere Vorgehen.
     
  • Zertifikatserteilung

    Die Entscheidung bezüglich des Antrags wird dokumentiert und das Ergebnis wird dem Antragstellenden umgehend mitgeteilt. Sofern die Entscheidung positiv ist, erhält der Antragsstellende zudem das Zertifikat. Bei negativer Entscheidung kann, je nach Bearbeitungsstand, eine Teilerstattung der Gebühren erfolgen. 

     

    Das Zertifikat ist unbegrenzt gültig.


Weitere Ausführungsregelungen für die Zertifizierung sowie allgemeine Bestimmungen für die Durchführung von Zertifizierungsverfahren sind in den Dokumenten „Bestimmungen Zertifizierung“ und „Bestimmungen zur Verwendung von Zertifikaten“ festgelegt.

Alle Dokumente sind urheberrechtlich geschützt, die Weitergabe und Verwendung darf nur nach Genehmigung durch ClarCert erfolgen. Alle relevanten Unterlagen, auf die hier Bezug genommen wird, können Sie im Dokumentenpool abrufen. ​​​​​​​


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.

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