Herausgebende Stelle des Zertifizierungssystems für Zentren für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie ist die Deutsche Assoziation für Fuß und Sprunggelenk e.V. (D.A.F.). ClarCert übernimmt im Auftrag der D.A.F. die Administration der Zertifizierungsverfahren.
Die Deutsche Assoziation für Fuß und Sprunggelenk e.V. (D.A.F.) beschäftigt sich mit der Diagnostik und Therapie von angeborenen und erworbenen Erkrankungen des Fußes und des Sprunggelenks sowie mit Verletzungen und deren Folgen.
In Anlehnung an mittlerweile bewährte Initiativen zur Zentrenbildung bei der Behandlung wichtiger Erkrankungen anderer Fächer („onkologische Zentren“, „EndoProthetikZentren“, „Babyfreundliche Geburtskliniken“, etc.) wurde ein Modell zur Zertifizierung eines Zentrums für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie entwickelt, das sich auf die nachweisliche Durchführung von qualitätsfördernden Behandlungselementen in der fuß- und sprunggelenkchirurgischen Versorgung stützt. Das System strebt eine Verbesserung der medizinischen Qualität, der Patientenorientierung und der wirtschaftlichen Effizienz an.
Die Kriterien für das Zertifikat wurden durch die Zertifizierungskommission definiert. Die Zertifizierungskommission besteht aus einem Vorsitz und deren Stellvertretung, sowie fünf Vertretern der D.A.F.
Mindestens zwei der Vertreter sollten die Qualifikation zum Fachexperten im Zertifizierungsverfahren besitzen und regelmäßig an Audits teilnehmen. Die Anforderungen sind im Erhebungsbogen veröffentlicht und basieren im Wesentlichen auf international publizierten Leitlinien und medizinisch-wissenschaftlicher Literatur (s. Angabe im Erhebungsbogen).
Die Anforderungen werden in jährlich stattfindenden Sitzungen der Zertifizierungskommission geprüft und bei Bedarf überarbeitet. Die Kommission ist verantwortlich für die Weiterentwicklung der Anforderungen, welche die Grundlage für die Zertifizierung darstellen.
Reduktion der Mindestfallzahlen (Datenjahr 2021) aufgrund COVID-19 und Auswirkung auf den Auditbetrieb