Alle Präsenz-Schulungen finden unter den geltenden behördlichen Vorgaben sowie unter strengen Hygiene-Vorschriften statt.
Das Hygiene-Konzept können Sie hier einsehen.
Zertifizierungen führen nachweislich zu Qualitätsverbesserungen und dienen damit nicht nur der zertifizierten Einrichtung sondern natürlich direkt den Patienten. Werden Sie Teil dieses fortschrittlichen Verbesserungsprozesses und wirken Sie als Fachexperte/Gutachter richtungsweisend mit, die zertifizierten Einrichtungen auf ein neues Level zu bringen.
Als Fachexperten werden Personen bezeichnet, die für die Überprüfung der EndoProthetikZentren vor Ort qualifiziert und von der EndoCert hierfür anerkannt sind. Die Ernennung zum Fachexperten erfordert u.a. die Teilnahme an dem hier beschriebenen Qualifizierungslehrgang mit abschließender Qualifizierungsprüfung. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der untenstehenden Tabelle beschrieben.
Inhalte
Die Anmeldung erfolgt online. Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Zulassungsvoraussetzungen zum Lehrgang
Eine Benennung zum Fachexperten und somit die Teilnahme zu diesem Qualifizierungslehrgang ist nur möglich, wenn nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Falls Sie Zweifel an der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung haben, bitten wir um unmittelbare Rücksprache.
Qualifikation | Anforderung | |
Berufsausbildung | Facharztzulassung | Orthopädie Chirurgie mit Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie Chirurgie (alte WBO vor 2003) Orthopädie und Unfallchirurgie Österreich: Orthopädie |
Berufserfahrung | Innerhalb der letzten 8 Jahre mindestens 2 Jahre tätig in der Endoprothetik |
Durch die Teilnahme am Lehrgang besteht kein automatisches Anrecht auf ein Hospitationsverfahren bzw. auf die Ausübung einer Fachexpertentätigkeit. Der Besuch am Fachexpertenlehrgang behält 2 Jahre seine Gültigkeit vor Aufnahme der Fachexpertentätigkeit.
Qualifizierungsprüfung
Am Ende des Zulassungslehrgangs findet eine schriftliche Qualifizierungsprüfung statt. Die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung stellt eine Zulassungsvoraussetzung als Fachexperte der EndoCert dar.
Als Fachexperten werden Personen bezeichnet, die für die Überprüfung der Zentren für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie vor Ort qualifiziert und von der der Deutsche Assoziation für Fuß und Sprunggelenk e.V. (D.A.F.) hierfür anerkannt sind. Die Ernennung zum Fachexperten erfordert u.a. die Teilnahme an dem hier beschriebenen Qualifizierungslehrgang mit abschließender Qualifizierungsprüfung. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der untenstehenden Tabelle beschrieben.
Inhalte
Die Anmeldung erfolgt online. Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Zulassungsvoraussetzungen zum Lehrgang
Eine Benennung zum Fachexperten und somit die Teilnahme zu diesem Qualifizierungslehrgang ist nur möglich, wenn nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Falls Sie Zweifel an der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung haben, bitten wir um unmittelbare Rücksprache.
Qualifikation | Anforderung | |
Berufsausbildung | Facharztzulassung | Orthopädie Chirurgie mit Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie Chirurgie (alte WBO vor 2003) Orthopädie und Unfallchirurgie |
Berufserfahrung | Operative Tätigkeit | Innerhalb der letzten 8 Jahre mindestens 2 Jahre tätig in der Endoprothetik |
Weiterbildung | D.A.F. Zertifikat Fußchirurgie |
Durch die Teilnahme am Lehrgang besteht kein automatisches Anrecht auf ein Hospitationsverfahren bzw. auf die Ausübung einer Fachexpertentätigkeit. Der Besuch am Fachexpertenlehrgang behält 2 Jahre seine Gültigkeit vor Aufnahme der Fachexpertentätigkeit.
Qualifizierungsprüfung
Am Ende des Zulassungslehrgangs findet eine schriftliche Qualifizierungsprüfung statt. Die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung stellt eine Zulassungsvoraussetzung als Fachexperte der D.A.F. dar.
Als Fachexperten werden Personen bezeichnet, die für die Überprüfung der Zentren, Referenzkliniken oder Referenzpraxen für Schulter- und Ellenbogenchirurgie vor Ort qualifiziert und von der Deutschen Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie e. V. (DVSE) hierfür anerkannt sind. Die Ernennung zum Fachexperten erfordert u.a. die Teilnahme an dem hier beschriebenen Qualifizierungslehrgang mit abschließender Qualifizierungsprüfung. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der untenstehenden Tabelle beschrieben.
Inhalte
Die Anmeldung erfolgt online. Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Zulassungsvoraussetzungen zum Lehrgang
Eine Benennung zum Fachexperten und somit die Teilnahme zu diesem Qualifizierungslehrgang ist nur möglich, wenn nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Falls Sie Zweifel an der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung haben, bitten wir um unmittelbare Rücksprache.
Qualifikation | Anforderung | |
Berufsausbildung | Facharztzulassung | Orthopädie Chirurgie mit Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie Chirurgie (alte WBO vor 2003) Orthopädie und Unfallchirurgie |
Berufserfahrung | Operative Tätigkeit | Innerhalb der letzten 8 Jahre mindestens 2 Jahre tätig in der Schulter- und Ellenbogenchirurgie |
Weiterbildung | DVSE-Schulter-Ellenbogenzertifikat |
Durch die Teilnahme am Lehrgang besteht kein automatisches Anrecht auf ein Hospitationsverfahren bzw. auf die Ausübung einer Fachexpertentätigkeit. Der Besuch am Fachexpertenlehrgang behält 2 Jahre seine Gültigkeit vor Aufnahme der Fachexpertentätigkeit.
Qualifizierungsprüfung
Am Ende des Zulassungslehrgangs findet eine schriftliche Qualifizierungsprüfung statt. Die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung stellt eine Zulassungsvoraussetzung als Fachexperte der DVSE dar.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung geschlechterspezifischer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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