Für die Einleitung des Zertifizierungsverfahrens bzw. für die Re-Zertifizierung benötigt ClarCert bestimmte Daten und Unterlagen von Ihnen:
Einleitung des Prüfverfahrens
Nach Einreichung der Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung des Antrags und Ihrer Unterlagen mit beigefügter Rechnung nach der gültigen Gebührenordnung. Diese Unterlagen finden Sie in unserem Downloadbereich.
Unterlagenprüfung
Nach Begleichung der Gebühren startet das Prüfverfahren auf Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen durch ClarCert. Bei Unvollständigkeit werden die notwendigen Nachweise einmalig nachgefordert.
Sind die Unterlagen vollständig, werden sie zur Prüfung an den Zertifizierungsausschuss weitergeleitet. Dieser entscheidet über die Zertifizierungsanträge, über die Anerkennung von Äquivalenzleistungen und auch im Einzelfall bei unklarer Erfüllung der Kriterien.
Der Zertifizierungsausschusses dokumentiert das Ergebnis, welches dem Antragsteller umgehend mitgeteilt. Sofern die Entscheidung des Zertifizierungsausschusses positiv war, erhält der Antragsteller das Zertifikat auf dem Postweg.
Das Zertifikat besitzt eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren und kann mittels Re-Zertifizierung um weitere 5 Jahre verlängert werden. Mit der zweiten Re-Zertifizierung wird eine dauerhafte Zertifizierung erreicht.
Die Re-Zertifizierung findet alle 5 Jahre statt. Um eine nahtlose Verlängerung Ihrer Zertifizierung zu gewährleisten, sollte die Einreichung der notwendigen Unterlagen für eine Re-Zertifizierung mindestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Erstzertifizierung erfolgen. Der Zertifikatsinhaber wird 4 Monate vor Ablauf des Zertifikates von ClarCert an die Re-Zertifizierung erinnert.
Nach Einreichung der Unterlagen werden diese einer Überprüfung unterzogen und an den Zertifizierungsausschuss weitergeleitet, der letztendlich die Entscheidung über die Verlängerung des Zertifikats trifft.
Weitere Ausführungsregelungen für die Zertifizierung sowie allgemeine Bestimmungen für die Durchführung von Zertifizierungsverfahren sind in den Dokumenten „Bestimmungen Zertifizierung“ und „Bestimmungen zur Verwendung von Zertifikaten“ festgelegt.
Alle Dokumente sind urheberrechtlich geschützt, die Weitergabe und Verwendung darf nur nach Genehmigung durch ClarCert erfolgen. Alle relevanten Unterlagen, auf die hier Bezug genommen wird, können Sie im Dokumentenpool abrufen.