Änderung Zertifizierungssystematik, optional für alle Audits ab dem 01.01.2023, verpflichtend für Auditdurchführungen ab dem 01.07.2023 anzuwenden!
Die EndoCert-Zertifizierungskommission hat im Zuge der ständigen Weiterentwicklung des Systems auf der letzten Sitzung im Oktober 2022 Änderungen des Anforderungskatalogs und des Ablaufes des Zertifizierungsverfahrens beschlossen.
Dabei wurden vor dem Hintergrund der zunehmend angespannten finanziellen Situation im Gesundheitswesen aktuell wesentliche Schritte zur Straffung des Auditprozesses auf den Weg gebracht, die zu einer Entlastung der Einrichtungen im Rahmen des Zertifizierungsprozesses beitragen sollen. Dabei liegt ein wesentlicher Effekt in der Reduktion des zeitlichen Aufwands der Kliniken in der Vorbereitung und bei der Durchführung der Audits. Die Änderungen treten zum 01.01.2023 in Kraft. Die Einführung erfolgt mit einer 6-monatigen Übergangsphase, in der die Kliniken wählen können, ob sie nach den überarbeiteten oder alten Vorgaben auditiert werden möchten. Da die eigentlichen Qualitätsindikatoren nicht verändert wurden, ist eine Umstellung der Datenerfassung auf dem Datenblatt nicht erforderlich. Die Umsetzung des neuen Anforderungskatalogs und des geänderten Zertifizierungsablaufs erfolgt ab 01.07.2023 verpflichtend für alle EndoProthetikZentren.