Information der EndoCert-Zertifizierungskommission „Spezielle Orthopädische Chirurgie“
Für die Zulassung und den Betrieb eines zertifizierten EndoProthetikZentrums (EPZ) bzw. eines EndoProthetikZentrums der Maximalversorgung (EPZmax) im EndoCert®-System lautet eine der zentralen Anforderungen, dass mindestens einer der Hauptoperateure (EPZ und EPZmax) über die Zusatzbezeichnung „Spezielle Orthopädische Chirurgie“ (SOC) verfügen muss. Hierbei gelten ergänzend zwei Sonderregelungen, nach denen von dieser Vorgabe unter bestimmten Bedingungen abgewichen werden kann.