Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie
Am 16. November ist der Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses G-BA zu einer Qualitätsmanagement-Richtlinie in Kraft getreten, die die grundsätzlichen Anforderungen an das Qualitätsmanagement in Kliniken und Praxen reglementiert. Dieser Beschluss wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Ausnahmslos einzusetzen und anzuwenden sind nach diesem Beschluss die Instrumente Risikomanagement, Fehlermanagement und Fehlermeldesysteme sowie die Vorgaben für das Beschwerdemanagement im Krankenhaus und für den Einsatz von Checklisten bei operativen Eingriffen, die unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärzten bzw. Ärztinnen erfolgen