Kapitel | Thema | ZFS | ZFSamb | ZFSmax |
2.1.1 | Fallzahlen | 100 fuß- und sprunggelenkchirurgische Eingriffe | 100 fuß- und sprunggelenkchirurgische Eingriffe | 200 fuß- und sprunggelenkchirurgische Eingriffe, davon mindestens 50 komplexe Eingriffe |
2.1.1 |
Sonderregelung für die „Spezielle Orthopädische Chirurgie“ oder die Spezielle Unfallchirurgie“ und das D.A.F.-Zertifikat Fußchirurgi |
Ein Hauptoperateur hat innerhalb der letzten vier Jahre pro Jahr mindestens 50 fuß- und sprunggelenkchirurgische Eingriffe durchgeführt. | Ein Hauptoperateur hat innerhalb der letzten vier Jahre pro Jahr mindestens 50 fuß- und sprunggelenkchirurgische Eingriffe durchgeführt. | Ein Senior-Hauptoperateur hat innerhalb der letzten vier Jahre pro Jahr mindestens 100 fuß- und sprunggelenkchirurgische Eingriffe, darunter mindestens 25 komplexe Eingriffe durchgeführt. |
2.2.1 | Anforderungen Leiter | Muss Hauptoperateur sein und die „Spezielle Orthopädische Chirurgie“ oder die Spezielle Unfallchirurgie“ und das D.A.F.-Zertifikat Fußchirurgie besitzen. | Muss Hauptoperateur sein und die „Spezielle Orthopädische Chirurgie“, die „Spezielle Unfallchirurgie“ oder die „orthopädische Rheumatologie“ sowie das D.A.F.-Zertifikat Fußchirurgie besitzen. | Muss Senior-Hauptoperateur sein und die „Spezielle Orthopädische Chirurgie“ oder die Spezielle Unfallchirurgie“ und das D.A.F.-Zertifikat Fußchirurgie besitzen. |
2.2.3 | Anforderungen Operateure | 50 fuß- und sprunggelenkchirurgische Eingriffe jährlich je Hauptoperateur | 50 fuß- und sprunggelenkchirurgische Eingriffe jährlich je Hauptoperateur | 100 fuß- und sprunggelenkchirurgische Eingriffe jährlich je Senior-Hauptoperateur, davon mind. 25 komplexe Eingriffe |
2.2.3 | Fallzuordnung und Zulassung neuer Operateure | Zulassung neuer Hauptoperateure möglich, wenn über einen Zeitraum der letzten zwei Jahre pro Jahr mindestens 50 Fußeingriffe vom HO erbracht wurden. | Zulassung neuer Hauptoperateure möglich, wenn über einen Zeitraum der letzten zwei Jahre pro Jahr mindestens 50 Fußeingriffe vom Operateur eigenverantwortlich unter Assistenz eines HOs erbracht wurden. | Zulassung neuer Senior-Hauptoperateure möglich, wenn über einen Zeitraum der letzten zwei Jahre pro Jahr mindestens 100 Fußeingriffe (davon mind. 25 komplexe Eingriffe) vom SHO erbracht wurden. |
2.7.2 | Kooperationsvereinbarung mit einem ZFSmax | Kooperationsvereinbarung mit einem ZFSmax muss vorliegen | Kooperationsvereinbarung mit einem ZFSmax muss vorliegen. Des Weiteren hat eine Kooperationsvereinbarung mit dem operativen Standort zur Versorgung von stationären Eingriffen vorzuliegen. | Durchführung von komplexeren Eingriffen und Unterstützung von ZFS der Basisversorgung |
2.8 | Weiterbildung | 1 Jahr Weiterbildungsbefugnis |
1 Jahr Weiterbildungsbefugnis | 2 Jahre Weiterbildungsbefugnis |
7. | Studien / wissenschaftliche Auswertung | Klinische Forschung kann initiiert, durchgeführt und betrieben werden | Klinische Forschung kann initiiert, durchgeführt und betrieben werden | Klinische Forschung muss initiiert, durchgeführt und betrieben werden |