Unterschiede zwischen Anforderungen an ZFS, ZFSamb und ZFSmax

Kapitel Thema ZFS ZFSamb  ZFSmax
2.1.1 Fallzahlen 100 fuß- und sprunggelenkchirurgische Eingriffe  100 fuß- und sprunggelenkchirurgische Eingriffe 200 fuß- und sprunggelenkchirurgische Eingriffe, davon mindestens 50 komplexe Eingriffe
2.1.1

Sonderregelung für die „Spezielle Orthopädische Chirurgie“ oder die Spezielle Unfallchirurgie“ und das D.A.F.-Zertifikat Fußchirurgi

Ein Hauptoperateur hat innerhalb der letzten vier Jahre pro Jahr mindestens 50 fuß- und sprunggelenkchirurgische Eingriffe durchgeführt.  Ein Hauptoperateur hat innerhalb der letzten vier Jahre pro Jahr mindestens 50 fuß- und sprunggelenkchirurgische Eingriffe durchgeführt. Ein Senior-Hauptoperateur hat innerhalb der letzten vier Jahre pro Jahr mindestens 100 fuß- und sprunggelenkchirurgische Eingriffe, darunter mindestens 25 komplexe Eingriffe durchgeführt.
2.2.1 Anforderungen Leiter Muss Hauptoperateur sein und die „Spezielle Orthopädische Chirurgie“ oder die Spezielle Unfallchirurgie“ und das D.A.F.-Zertifikat Fußchirurgie besitzen.  Muss Hauptoperateur sein und die „Spezielle Orthopädische Chirurgie“, die „Spezielle Unfallchirurgie“ oder die „orthopädische Rheumatologie“ sowie das D.A.F.-Zertifikat Fußchirurgie besitzen. Muss Senior-Hauptoperateur sein und die „Spezielle Orthopädische Chirurgie“ oder die Spezielle Unfallchirurgie“ und das D.A.F.-Zertifikat Fußchirurgie besitzen.
2.2.3 Anforderungen Operateure 50 fuß- und sprunggelenkchirurgische Eingriffe jährlich je Hauptoperateur 50 fuß- und sprunggelenkchirurgische Eingriffe jährlich je Hauptoperateur  100 fuß- und sprunggelenkchirurgische Eingriffe jährlich je Senior-Hauptoperateur, davon mind. 25 komplexe Eingriffe
2.2.3 Fallzuordnung und Zulassung neuer Operateure Zulassung neuer Hauptoperateure möglich, wenn über einen Zeitraum der letzten zwei Jahre pro Jahr mindestens 50 Fußeingriffe vom HO erbracht wurden. Zulassung neuer Hauptoperateure möglich, wenn über einen Zeitraum der letzten zwei Jahre pro Jahr mindestens 50 Fußeingriffe vom Operateur eigenverantwortlich unter Assistenz eines HOs erbracht wurden.  Zulassung neuer Senior-Hauptoperateure möglich, wenn über einen Zeitraum der letzten zwei Jahre pro Jahr mindestens 100 Fußeingriffe (davon mind. 25 komplexe Eingriffe) vom SHO erbracht wurden.
2.7.2 Kooperationsvereinbarung mit einem ZFSmax Kooperationsvereinbarung mit einem ZFSmax muss vorliegen Kooperationsvereinbarung mit einem ZFSmax muss vorliegen. Des Weiteren hat eine Kooperationsvereinbarung mit dem operativen Standort zur Versorgung von stationären Eingriffen vorzuliegen.  Durchführung von komplexeren Eingriffen und Unterstützung von ZFS der Basisversorgung
2.8 Weiterbildung 1 Jahr
Weiterbildungsbefugnis
 1 Jahr Weiterbildungsbefugnis 2 Jahre
Weiterbildungsbefugnis
7. Studien / wissenschaftliche Auswertung Klinische Forschung kann initiiert, durchgeführt und betrieben werden  Klinische Forschung kann initiiert, durchgeführt und betrieben werden Klinische Forschung muss initiiert, durchgeführt und betrieben werden