Information Anerkennung von Palliativstationen

Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) vom Dezember 2015 wurden Impulse für den weiteren Ausbau gesetzt und mit der wachsenden Anzahl von Einrichtungen nimmt auch die Qualitätssicherung der Versorgung an Bedeutung zu.

Alternativ zur Zertifizierung einer Palliativstation ist ebenfalls eine Anerkennung möglich, für die die Kriterien weniger streng sind. Für diese Anerkennung ist kein Audit erforderlich.

Palliativstationen, die bereits als Teil eines Onkologischen Zentrums zertifiziert worden sind, haben damit einen Qualitätsnachweis erbracht und können die Anerkennung unter Vorlage des Zertifikates erhalten.

Palliativstationen, die nicht Teil eines Onkologischen Zentrums sind, können eine DGP-Anerkennung beantragen und werden dann auf der Grundlage des Erhebungsbogens von Fachprüferinnen und Fachprüfern mit ausgewiesener Expertise in der Palliativversorgung bewertet.

Fachliche Anforderungen

In diesem Erhebungsbogen sind die Fachlichen Anforderungen an Palliativstationen nach den DGP festgelegt. Sie bilden die Grundlage für die Anerkennung wie für die Zertifizierung von Palliativstationen. Die Anforderungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin im Anforderungskatalog der Deutschen Krebsgesellschaft für Onkologische Zentren wurden bei der Erstellung berücksichtigt.

Anfrage / Antragsstellung

Nach Eingang des Anfrageformulars wird Ihnen ein unverbindliches Angebot (inkl. Antragsformular) für die Anerkennung erstellt. Im Anfrageformular werden die Voraussetzungen für die Beantragung der Anerkennung als „anerkannte Palliativstation“ dargelegt. Sofern Sie mit dem Angebot einverstanden sind, übermitteln Sie uns das unterschriebene Antragsformular.

Anfrage zur Zertifizierung

Anfrage zur Zertifizierung

Erhebungsbogen Palliativstation

Erhebungsbogen Palliativstation