Herausgeber der Zertifizierung

Herausgebende Stelle der Zertifizierungssysteme der palliativen Einrichtungen ist die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP), welche die Anforderungen und den Ablauf der Zertifizierungen definiert. ClarCert übernimmt im Auftrag der DGP die Administration der Zertifizierungsverfahren.

 

Geltungsbereiche der Zertifizierung

Zertifiziert werden Palliativstationen, Palliativdienste in Krankenhäusern und SAPV-KJ-Teams.

Die Palliativ-Einrichtungen sind verantwortlich für den Gesamtprozess der Palliativmedizinischen Versorgung, dies umfasst unter anderem:

· die Gewährleistung der ärztlichen Betreuung von Palliativ-Patientinnen und -Patienten

· die Gewährleistung der pflegerischen Betreuung von Palliativ-Patientinnen und -Patienten

· die Gewährleistung der psychosozialen Versorgung sowie weiterer Therapieverfahren von Palliativ-Patientinnen und -Patienten

· die Gewährleistung einer dem aktuellen wissenschaftlichen Standard entsprechenden interdisziplinären Versorgung

· die Gewährleistung einer dem aktuellen Standard entsprechenden Palliativ-Versorgung

· die Sicherstellung des gesamten Versorgungsprozesses

 

Ziel der Zertifizierung

Die Palliativversorgung widmet sich der bestmöglichen Behandlung und Begleitung von Patienten und Patientinnen mit einer nicht heilbaren, progedienten und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung sowie der Begleitung ihrer Angehörigen. Dabei verfolgt die Palliativversorgung im Rahmen ihrer Behandlung das Ziel, sowohl Betroffene als auch Angehörige dabei zu unterstützen, die verbleibende Lebenszeit mit einer möglichst hohen Lebensqualität zu erleben, vor allem selbstbestimmt und ohne unnötiges Leid. Die palliative Versorgung und Begleitung erfolgt durch ein interdisziplinäres Team und verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz.

Mit dem kontinuierlichen Auf- und Ausbau der Palliativversorgung in Deutschland ist auch die Zahl der Palliativstationen in Krankenhäusern, der Palliativdienste und der SAPV-KJ-Teams stetig angestiegen. Mit den unterschiedlichen gesetzlichen Verankerungen wurden weitere Impulse für den Ausbau gesetzt, damit steigt auch die Bedeutung der Qualitätssicherung in diesem medizinischen Sektor. Aus diesen Gründen bietet die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) als maßgebliche Fachgesellschaft eigene Zertifizierungsverfahren an. Die DGP-Zertifizierungen erfüllen alle Anforderungen an ein Zertifizierungsverfahren und bieten so den Nachweis einer Versorgung von Patienten und Patientinnen nach spezifizierten und normierten Vorgaben. Die DGP-Zertifizierungen stellen einen wesentlichen Baustein in der Qualitätssicherung der Hospiz- und Palliativversorgung dar. 

 

Entwicklung und Aktualisierung der Anforderungen

Die Kriterien für die Zertifikate wurden durch Experten der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin definiert und sind in den Erhebungsbögen zur Palliativstation, zur pädiatrischen Palliativstation, zum Palliativdienst und zu den SAPV-KJ-Teams veröffentlicht. In diesen Anforderungskatalogen sind die Fachlichen Anforderungen des jeweiligen Fachbereichs seitens der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin festgelegt. Sie bilden die Grundlage für die Zertifizierung. Die Anforderungen der Deutschen Krebsgesellschaft für Onkologische Zentren und Onkologische Spitzenzentren wurden bei der Entwicklung berücksichtigt. Zudem sind die Kriterien im Wesentlichen entstanden aus der medizinisch-wissenschaftlichen Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften (S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung, AWMF-Register-Nr. 128/001OL). In der Leitlinienarbeit der AWMF sind obligat alle beteiligten Fachgesellschaften, Berufs- und Interessensverbände und auch Patientenvertreter stimmberechtigt vertreten. Eine Entscheidungsfindung zu wichtigen Fragen erfolgt nach nachvollziehbaren strukturierten Verfahren der Konsensfindung. Sowohl das Dokument der Leitlinie als auch des Erhebungsbogens werden regelmäßig (bei der Leitlinie zwingend nach ca. 5 Jahren; beim Erhebungsbogen nach Anlass z.B. durch Änderungen in der Leitlinie) aktualisiert. Dies erfolgt unter gleichen Bedingungen wie die Erstellung der Erstversion.

 

 

Ablauf der Zertifizierung

Die Mindestanforderungen und weiteren Anforderungen zur Erlangung eines Zertifikats, können den jeweiligen Erhebungsbögen zu den Zertifikaten entnommen werden. Auf Basis dieser Erhebungsbögen begehen sogenannte Auditoren (Fachexperten) die Einrichtungen, die sich um ein Zertifikat bewerben. Sie überprüfen vor Ort, ob die Einrichtungen die Anforderungen tatsächlich erfüllen.

Sollte es jedoch bei den weiteren Anforderungen geringfügige, gut begründete Abweichungen geben, können den Einrichtungen Auflagen gemacht werden. Diese Auflagen sind spätestens bis zu einer erneuten Überprüfung nach drei Monaten zu erfüllen. Darüber hinaus geben die Auditoren den Einrichtungen Hinweise, wie diese beispielsweise ihre organisatorischen Abläufe verbessern können. Über die Erteilung eines Zertifikates entscheidet abschließend der unabhängige Ausschuss Zertifikatserteilung, der in der Regel der Empfehlung der Auditoren folgt.

Die Einrichtungen sind vertraglich verpflichtet mitzuteilen, wenn die Erfüllung von Mindestanforderung oder weiteren Anforderungen nicht mehr sichergestellt werden kann. Dies führt zum Entzug oder zur Aussetzung des Zertifikats. Falls eine Einrichtung die Durchführung des Wiederholaudits nicht rechtzeitig in dem erforderlichen Umfang ermöglicht oder falls festgestellte Abweichungen nicht fristgerecht behoben werden, wird ein Zertifikat ebenfalls ausgesetzt oder entzogen.