Sehr geehrte Damen und Herren,

wir dürfen Ihnen im Auftrag von EndoCert mitteilen, dass basierend auf den Ergebnissen der Sitzungen der Zertifizierungskommission in 2016 und 2017 Änderungen und Ergänzungen im System EndoCert und in den Anforderungen der Erhebungsbogen für EndoProthetikZentren und EndoProthetikZentren der Maximalversorgung sowie den Qualitätsindikatoren beschlossen wurden.

Die inhaltlichen Änderungen in den Anforderungen können Sie dem Erhebungsbogen selbst sowie dem Übersichtsdokument entnehmen. Die Ausfüllhinweise sind momentan noch in der Überarbeitung und werden Ihnen noch nachgereicht.

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an EndoCert (info@endocert.de).

Bitte beachten Sie, dass die neu hinzugenommenen Qualitätsindikatoren selbstverständlich nur erfüllt werden können, sofern diese im Vorjahr (=Datengrundlage) auch schon erfasst wurden. In den Qualitätsindikatoren kann im Zähler eine „0“ eingetragen werden sofern die Datenerhebung erst zum 01.01.2018 begonnen wird.

 

Formale Änderungen:

Zukünftig ist der Erhebungsbogen für einen kompletten Zertifizierungszyklus (3-Jahres-Zyklus) gültig:

  • Erstzertifizierung – 1. Überwachung – 2. Überwachung

ODER

  • Wiederholaudit – 1. Überwachung – 2. Überwachung

BZW. je nach Stand des Zertifizierungsverfahrens für

  • 2 Jahre (1. Überwachung – 2. Überwachung)

ODER

  • 1 Jahr (2. Überwachung)

Die Ausfüllanleitung für den Erhebungsbogen im 3-Jahres-Zyklus finden Sie im Dokument „Ausfüllanleitung EHB 3-Jahres-Zyklus“.

Das „Datenblatt EPZ“ bildet zusammen mit dem Erhebungsbogen die gültige Dokumentengrundlage für die Zertifizierung. Das Datenblatt ersetzt sowohl das Excel-Dokument „Qualitätsindikatoren“ als auch im Erhebungsbogen die Tabellen in den Kapiteln 2.2.1 & 2.2.3 und das frühere Kapitel 8.

Die Anforderungen an EndoProthetikZentren (der Maximalversorgung) wurden von dem Eingabedokument (= „Erhebungsbogen“) getrennt. Der neue Erhebungsbogen sowie das „Datenblatt“ sind für alle Audits ab dem 01.01.2018 verbindlich anzuwenden. Für alle Audits im Jahr 2017 sind noch die alten Unterlagen zu verwenden.

Bitte beachten Sie, dass die ausgefüllte und unterschriebene Selbsterklärung für kooperierende Einweiser gemäß EndoCert-Vorlage zu jedem Audit aktualisiert vorzulegen und Voraussetzung für die Zertifizierung ist. Eine Kopie der Selbsterklärung ist zusammen mit den Verfahrensunterlagen fristgerecht bei ClarCert einzureichen.

Die Dokumente können Sie direkt hier downloaden: