Für Nephrologische Kliniken/Zentren an Universitätskliniken gilt folgende Regelung: Bei Interesse an einer Ausweisung als Nephrologische Schwerpunktklinik DGfN muss bei ClarCert eine Anfrage für das Anerkennungsverfahren gestellt werden. Auf Grundlage der Anfrage wird von ClarCert eine Aufwandskalkulation erstellt, welcher gegebenenfalls der Antrag zur Einleitung der Anerkennung folgt.
Für die Anerkennung ist der Erhebungsbogen herunterzuladen und auszufüllen. Die Anerkennung als universitäre Schwerpunktklinik für Nephrologie DGfN erfolgt ohne Audit vor Ort nach Eingang und Prüfung des Erhebungsbogens. Sollte Interesse an einem Audit bestehen, ist ein solches über ClarCert zu beantragen - Audit, Auswertung und Zertifizierung erfolgen dann nach dem vorgegebenen Procedere.