Bei der diesjährigen Sitzung der Zertifizierungskommission wurde eine Änderung der Anforderung der psychosozialen Versorgung für die Palliativstationen beschlossen.
Zukünftig gilt sowohl für die Mitarbeitenden der sozialen Arbeit als auch die psychologischen Mitarbeitenden ein Stellenschlüssel von 0,05 VK je Bett .
Bis Ende 2027 ist die Anforderung der Vorhaltung von 0,05 VK pro Bett in den jeweiligen Berufsgruppen der Sozialarbeit und der Psychologie umzusetzen.
Die Änderungen finden Sie im Kapitel 1.1.5 auf Seite 10 des Erhebungsbogens. Sie können diesen hier downloaden.