Hinweis: Testkäufe sind im dargestellten Ablauf nicht enthalten. Diese finden gemäß Anforderungskatalog je nach gesetzlicher Bestimmung des jeweiligen Bundeslandes unangekündigt Anwendung.
Zeitliche Empfehlung | 4 - 8 Monate vor dem Wunschtermin |
Zeitliche Empfehlung | 4 - 6 Monate vor dem Wunschtermin |
Die Ausstellung der Rechnung erfolgt nach dem letzten Audit vor Ort.
Der Auditor spricht bei einem positiven Auditergebnis eine Empfehlung für die Zertifikatserteilung aus. Die letztendliche Zertifikatserteilung erfolgt durch den Zertifizierungsausschuss. Dieser prüft das komplette Verfahren auf Vollständigkeit und inhaltliche Kongruenz zu den Anforderungen des Standards. In diesem Schritt können zusätzliche Auflagen definiert werden, die Voraussetzung für die Erteilung des Zertifikates sein können. Die Gültigkeit der Zertifikate beträgt zwei Jahre.
Das Wiederholaudit zur Re-Zertifizierung findet alle zwei Jahre statt. Bei der Nennung des Wunschzeitraumes ist darauf zu achten, dass das Audit bis zum Ablauf der Zertifikatsgültigkeit inkl. Ausschussentscheidung abgeschlossen sein muss. Hierbei werden die Zentrale sowie die Spielhallen begangen. Umfang und Ablauf entsprechen circa der Erstzertifizierung.
Weitere Ausführungsregelungen für die Zertifizierung sowie allgemeine Bestimmungen für die Durchführung von Zertifizierungsverfahren sind in den Dokumenten „Bestimmungen Zertifizierung“ und „Bestimmungen zur Verwendung von Zertifikaten und Zertifikatssymbolen“ festgelegt.