Herausgeber der Zertifizierung
Herausgebende Stelle des Zertifizierungssystems für Kliniken nach dem ANOA-Konzept ist die Arbeitsgemeinschaft nicht operativer orthopädischer Akut-Kliniken, welche die Anforderungen und den Ablauf der Zertifizierungen definiert. ClarCert übernimmt im Auftrag der ANOA die Administration der Zertifizierungsverfahren.
Geltungsbereich der Zertifizierung
Die ANOA ist eine Vereinigung von mehreren Krankenhäusern (den sogenannten ANOA-Kliniken). Diese Kliniken behandeln Patienten mit orthopädischen, unfallchirurgischen und Schmerzproblemen, ohne dabei zu operieren. Sie legen Wert auf eine Balance zwischen einheitlichen Standards und individuellen Behandlungen im Krankenhaus.
Ziel der Zertifizierung
Die ANOA-Kliniken nutzen wissenschaftliche und praktische Erkenntnisse, um die Qualität der stationären Behandlung von Patienten sicherzustellen.
Patienten mit komplexen Erkrankungen des Bewegungssystems, wie z. B. Rückenschmerzen, Gelenkproblemen oder chronischen Schmerzen, brauchen eine umfassende und multidisziplinäre Behandlung. Im ANOA-Konzept stehen personalisierte Behandlungen im Vordergrund, bei denen verschiedene Methoden wie manuelle Therapie, Schmerzmedizin und Psychotherapie kombiniert werden.
Die ANOA ist überzeugt, dass nur durch eine ganzheitliche Betrachtung langfristig wirksame Therapien möglich sind. Dafür hat die ANOA spezielle Behandlungspfade entwickelt, die verschiedene Methoden zur Erreichung individueller Therapieziele kombinieren. Diese Behandlungen werden von einem Team aus verschiedenen Fachleuten unter ärztlicher Leitung durchgeführt.
Das ANOA-Konzept basiert auf den neuesten medizinischen Erkenntnissen und wird wissenschaftlich überprüft. Die Qualität der Behandlungsprozesse und -ergebnisse wird kontinuierlich überwacht. Mit dem ANOA-Zertifikat können Kliniken ihre Qualität nachweisen und sichern.
Entwicklung und Aktualisierung der Anforderungen
Das Zertifizierungssystem ANOA-Cert basiert auf dem ANOA-Konzept. Es besteht aus einem verpflichtenden Basismodul und drei Anwendungsmodule. Um zertifiziert zu werden, muss mindestens eines der drei Anwendungsmodule aufgenommen und überprüft werden.
Das Basismodul enthält Merkmale, die sich auf die Grundlagen der akuten und umfassenden Behandlung des Bewegungssystems nach dem ANOA-Konzept beziehen.
Die Anwendungsmodule beinhalten zusätzliche spezielle Merkmale, die für die Anwendung der klinischen Pfade nach dem ANOA-Konzept erforderlich sind. Sie beschreiben die Bedingungen für die Durchführung der ANOA-spezifischen Behandlungen wie „Multimodale, nichtoperative Komplexbehandlung des Bewegungssystems“, „Multimodale Schmerztherapie des Bewegungssystems“ und „Rheumatologische Komplexbehandlung“.
Die Anforderungen werden stetig von der Zertifizierungskommission weiterentwickelt. Diese tagt in jährlichen Abständen.
Ablauf der Zertifizierung
Welche Mindestanforderungen und weiteren Anforderungen im Einzelnen für die Erlangung eines Zertifikats zu erfüllen sind, können den jeweiligen Erhebungsbögen zu den Zertifikaten entnommen werden. Auf Basis dieser Erhebungsbögen begehen sogenannte Auditoren (Fachexperten) die Einrichtungen, die sich um ein Zertifikat bewerben. Sie überprüfen vor Ort, ob die Einrichtungen die Anforderungen tatsächlich erfüllen.
Sollten es jedoch bei den weiteren Anforderungen geringfügige, gut begründete Abweichungen geben, können den Einrichtungen Auflagen gemacht werden. Diese Auflagen sind spätestens bis zu einer erneuten Überprüfung nach drei Monaten zu erfüllen. Darüber hinaus geben die Auditoren den Einrichtungen Hinweise, wie diese beispielsweise ihre organisatorischen Abläufe verbessern können. Über die Erteilung eines Zertifikates entscheidet abschließend der unabhängige Ausschuss Zertifikatserteilung, der in der Regel der Empfehlung der Auditoren folgt.
Die Einrichtungen sind vertraglich verpflichtet mitzuteilen, wenn die Erfüllung von Mindestanforderung oder weiteren Anforderungen nicht mehr sichergestellt werden kann. Dies führt zum Entzug oder Aussetzen des Zertifikats. Falls eine Einrichtung die Durchführung des Wiederholaudits nicht rechtzeitig in dem erforderlichen Umfang ermöglicht oder falls festgestellte Abweichungen nicht fristgerecht behoben werden, wird ein Zertifikat ebenfalls ausgesetzt oder entzogen.