Herausgeber der Zertifizierung
Die D-A-CH Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie (DVSE) ist für das Zertifizierungssystem von Schulter- und Ellenbogen-Einrichtungen verantwortlich. Sie legt die Anforderungen und den Ablauf der Zertifizierungen fest. Die Firma ClarCert verwaltet die Zertifizierungsprozesse im Auftrag der DVSE.
Geltungsbereich der Zertifizierung
Es gibt drei Kategorien: Krankenversorgung, Forschung und Fortbildung/Lehre. Um anerkannt zu werden, müssen verschiedene Voraussetzungen in diesen Kategorien erfüllt sein. Die SEZ decken alle drei Kategorien in hohem Maße ab, während die SEK und SEP eine reduzierte Aktivität in den einzelnen Bereichen haben.
Ziel der Zertifizierung
Die DVSE ist eine der größten wissenschaftlichen Organisationen im deutschsprachigen Raum und setzt sich seit Jahren für bessere Strukturen, Transparenz und Qualität in der klinischen Versorgung und Forschung im Bereich der Schulter- und Ellenbogenchirurgie ein.
In Deutschland sollen durch die Einrichtung von
die Fachkompetenz und Qualität sichtbar gemacht und die Aktivitäten in diesen Bereichen gesteigert werden.
Das Konzept hat drei Stufen und spiegelt die verschiedenen Schwerpunkte in den Einrichtungen wider.
Die D-A-CH Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie e.V. unterstützt die ethische Ausübung von qualitativ hochwertiger und kostentransparenter Medizin in ihrem Fachgebiet. Sie setzt sich dafür ein, dass die Medizin auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert.
Der Verein hat das Ziel, die Wissenschaft in den Bereichen Krankheiten und Verletzungen von Schulter- und Ellenbogengelenken zu fördern. Dazu gehören Forschung, Lehre und die Behandlung von Patienten, einschließlich der Rehabilitation.
Entwicklung und Aktualisierung der Anforderungen
Die Anforderungen werden in jährlich stattfindenden Kommissionssitzungen geprüft und bei Bedarf überarbeitet.
Die Mitglieder der Zertifizierungskommission werden von der DVSE ernannt. Diese Kommission ist verantwortlich dafür, die Anforderungen für die Zertifizierung von Schulter- und Ellenbogen-Zentren (SEZ), Schulter- und Ellenbogen-Kliniken (SRK) und Schulter- und Ellenbogen-Praxen (SRP) weiterzuentwickeln. Diese Anforderungen sind die Grundlage für die Zertifizierungen.
Außerdem legt die Kommission die Mindestanforderungen an die Fachexperten fest, also welche Qualifikationen und Erfahrungen sie haben müssen. Die Arbeitsweise der Zertifizierungskommission wird in einer Geschäftsordnung geregelt.
Ablauf der Zertifizierung
Welche Mindestanforderungen und weiteren Anforderungen im Einzelnen für die Erlangung eines Zertifikats zu erfüllen sind, können den jeweiligen Erhebungsbögen zu den Zertifikaten entnommen werden. Auf Basis dieser Erhebungsbögen begehen sogenannte Auditoren (Fachexperten) die Einrichtungen, die sich um ein Zertifikat bewerben. Sie überprüfen vor Ort, ob die Einrichtungen die Anforderungen tatsächlich erfüllen.
Sollten es jedoch bei den weiteren Anforderungen geringfügige, gut begründete Abweichungen geben, können den Einrichtungen Auflagen gemacht werden. Diese Auflagen sind spätestens bis zu einer erneuten Überprüfung nach drei Monaten zu erfüllen. Darüber hinaus geben die Auditoren den Einrichtungen Hinweise, wie diese beispielsweise ihre organisatorischen Abläufe verbessern können. Über die Erteilung eines Zertifikates entscheidet abschließend der unabhängige Ausschuss Zertifikatserteilung, der in der Regel der Empfehlung der Auditoren folgt.
Die Einrichtungen sind vertraglich verpflichtet mitzuteilen, wenn die Erfüllung von Mindestanforderung oder weiteren Anforderungen nicht mehr sichergestellt werden kann. Dies führt zum Entzug oder Aussetzen des Zertifikats. Falls eine Einrichtung die Durchführung des Wiederholaudits nicht rechtzeitig in dem erforderlichen Umfang ermöglicht oder falls festgestellte Abweichungen nicht fristgerecht behoben werden, wird ein Zertifikat ebenfalls ausgesetzt oder entzogen.